Mit dem Einverständnis zur Nutzung des Online-Postfachs willigen Sie ein, dass Schreiben der BMW BKK zukünftig nicht mehr postalisch an Ihre Adresse, sondern digital in Ihrer BMW BKK App zugestellt werden. Die Dokumente und Bescheide (z. B. über die Gewährung oder Ablehnung einer Leistung, sogenannte Verwaltungsakte) werden dadurch bekanntgegeben, dass sie in Ihrem Online-Postfach bereitgestellt werden.
Über die Bereitstellung neuer Schreiben in Ihrem Online-Postfach erhalten Sie von uns eine elektronische Benachrichtigung an die E-Mail-Adresse, die Sie uns genannt haben. Zum Abruf bereitgestellte elektronische Bescheide gelten am dritten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung (E-Mail) an Sie als bekannt gegeben. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse achten, bevor Sie Ihre Zustimmung zur Nutzung des Online-Postfaches geben. Darüber hinaus erhalten Sie allgemeine Mitteilungen und Informationen rund um die BMW BKK als Nachricht in Ihr Online-Postfach. Es handelt sich dabei nicht um Werbung, sondern um Informationen, die die BMW BKK verschickt um ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen.