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APPS AUF REZEPT.
„Apps auf Rezept“, auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) genannt, sind eine neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bieten Patienten die Möglichkeit, Krankheiten mit digitaler Unterstützung zu behandeln.
ALLES WISSENSWERTE RUND UM „APPS AUF REZEPT“.
Was ist eine „App auf Rezept“?
Eine „App auf Rezept“ trägt dazu bei, eine Krankheit zu erkennen, zu behandeln oder zu lindern. Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf „Apps auf Rezept“, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das zugehörige Verzeichnis aufgenommen worden sind. Dieses Angebot wächst stetig. Entsprechende Anwendungen müssen hohe Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Qualität, Funktion und Datenschutz erfüllen. Zugelassen wird eine „App auf Rezept“, wenn ihr medizinischer Nutzen oder eine Verbesserung im Ablauf der Behandlung nachgewiesen ist.
Wie sollte eine „App auf Rezept“ eingesetzt werden?
Wichtig ist, dass eine „App auf Rezept“ als Ergänzung zur ärztlichen Behandlung eingesetzt wird. Für einen erfolgsversprechenden Einsatz sollte daher Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine „App auf Rezept“ zu Ihren individuellen Bedarfen passt.
Werden die Kosten von „Apps auf Rezept“ von der BMW BKK übernommen?
Ja, die Kosten werden von der BMW BKK übernommen.
Wie kann ich eine „App auf Rezept“ nutzen?
Sie haben zwei Optionen:
- Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen ein Rezept über eine „App auf Rezept“ aus. Dieses Rezept können Sie dann unkompliziert über die BMW BKK App hochladen oder uns anderweitig zukommen lassen. Im Anschluss erhalten Sie von uns per Post einen Rezeptcode, den Sie für die Nutzung der „App auf Rezept“ benötigen.
- Alternativ können Sie einen formlosen Antrag bei uns stellen. In diesem geben Sie bitte an, welche „App auf Rezept“ Sie nutzen möchten. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags senden wir Ihnen den Rezeptcode per Post zu.
Weitere Informationen zu bereits vorhandenen „Apps auf Rezept" finden Sie im zugehörigen Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Sie finden Ihren persönlichen Ansprechpartner unter dem Thema „ Allgemeine Kundenberatung".