Mann mittleren Alters mit Brille lächelt in die Kamera

FÜR WEN SIND WIR DA?

Selbstständige.

FÜR WEN SIND WIR DA?Selbstständige.

    SELBSTSTÄNDIGE KÖNNEN IHRE BESTEHENDE VERSICHERUNG FREIWILLIG FORTSETZEN.

    Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ermitteln sich entsprechend den Angaben für die Finanzbehörden (Einkommensteuerbescheid etc.). Der derzeitige Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt inklusive Zusatzbeitrag 14,3 Prozent und zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent bzw. 3,40 Prozent (für Kinderlose).

     

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    INFORMATIONEN ZUR ENTSENDUNG INS AUSLAND.

    Wenn Sie im Rahmen Ihrer gewöhnlich in Deutschland ausgeübten Selbstständigkeit vorübergehend in einem anderen EU-, EWR-Staat oder der Schweiz tätig sind, muss die Entsendebescheinigung seit 1. Januar 2022 elektronisch beantragt werden.

     

    Der Antrag kann über das Portal sv.net gestellt werden – eine Anwendung zum elektronischen Datenaustausch mit Krankenkassen. Ab dem 3. Januar 2022 ist dort eine Registrierung und Anmeldung für Selbstständige auch ohne Betriebsnummer möglich.

    Sofern alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie die elektronisch beantragte Entsendebescheinigung innerhalb von drei Arbeitstagen.

    Sie finden die Bescheinigung in Ihrem Postfach in sv.net.

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