Our tool for managing your permission to our use of cookies is temporarily offline. Therefore some functionality is missing.

FÜR WEN SIND WIR DA?
Familien.
Als Kunde der BMW BKK können Sie Ihren Ehepartner und Ihre Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen (sh. Infoblatt), kostenfrei bei uns versichern.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Kostenfreie Familienversicherung für Ihre Angehörigen
- Attraktive Leistungen speziell für Familien
- Versicherungsschutz für die ganze Familie aus einer Hand
- Regelmäßige Überprüfung Ihrer Familienversicherung ganz einfach online
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FAMILIENVERSICHERUNG.
Wen kann ich mitversichern?
- Ehepartner (bzw. Lebenspartner nach dem LPartG)
- Leibliche Kinder und Adoptivkinder
- Stief- und Enkelkinder, die in Ihrem Haushalt leben, oder deren überwiegender Unterhalt von Ihnen getragen wird
- Pflegekinder, sofern Sie die Pflege nicht beruflich ausüben
Welche Altersgrenzen gelten für Kinder?
Kinder sind kostenfrei mitversichert:
- bis zum 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
- bis zum 25. Geburtstag, wenn sie eine Schule besuchen, studieren, in Berufsausbildung sind oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr ohne Entgelt ableisten.
- über den 25. Geburtstag hinaus für den Zeitraum, um den die Schul- oder Berufsausbildung durch Wehr- oder Zivildienst unterbrochen bzw. verzögert wurde.
- ohne Altersbegrenzung bei Kindern mit Behinderung, wenn sie nicht in der Lage sind, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Familienversicherung muss bereits bestanden haben, als die Behinderung eingetreten ist.
Wie hoch darf das Einkommen des Angehörigen sein?
Das gesamte regelmäßige Einkommen des Angehörigen darf nicht mehr als 485 Euro monatlich betragen. Bei geringfügiger Beschäftigung beträgt die monatliche Einkommensgrenze insgesamt 520 Euro.
Wann ist eine Familienversicherung nicht möglich?
Neben den Einkommens- und Altersgrenzen für Ihre Angehörigen gibt es noch weitere Voraussetzungen. Die kostenfreie Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn Ihre Angehörigen zum Beispiel:
- nicht überwiegend in Deutschland wohnen,
- einen eigenen Versicherungsschutz haben,
- hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.
Bitte beachten Sie: Ist Ihr Ehepartner privat krankenversichert, gelten für die Familienversicherung Ihrer gemeinsamen Kinder besondere Regelungen.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich.
Welche Änderungen muss ich der BMW BKK mitteilen?
Bitte teilen Sie uns unaufgefordert mit, wenn sich beispielsweise einer der folgenden Punkte bei Ihnen verändert:
- Familienstand
- Einkommensverhältnisse
- Ausbildung oder Studium
Diese Angaben sind wichtig, um überprüfen zu können, ob eine Familienversicherung weiterhin möglich ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen persönlich zur Seite.
FRAGEBOGEN ZUR ÜBERPRÜFUNG DER FAMILIENVERSICHERUNG – IHRE MITHILFE IST GEFRAGT.
Die BMW BKK ist gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob eine Familienversicherung weiterhin möglich ist. Sie erhalten von uns einen Familienfragebogen per Post.
Nur wenn Sie diesen Fragebogen und ggf. erforderliche Nachweise ausgefüllt an uns zurücksenden, kann die Familienversicherung weiter durchgeführt werden. Wir bitten daher um Ihre Unterstützung.
Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich.
Sparen Sie Papier und nutzen Sie zur Beantwortung unsere digitalen Angebote:
- Online: Mit Ihrem Einmalkennwort, das Sie per Post erhalten, gelangen Sie zum Online-Fragebogen.
- Per App: Klicken Sie dafür einfach in der BMW BKK App im Seitenmenü auf "Services" und wählen Sie den "QR-Code Scanner" aus. Scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Fragebogen, den Sie per Post erhalten haben.