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KRANK IM URLAUB BZW. IM AUSLAND.
Wenn Sie im Urlaub krank werden und der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, informieren Sie bitte sofort Ihren Arbeitgeber und die BMW BKK (z. B. per E-Mail oder per Telefax) über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mit konkreter Datumsangabe sowie ggf. Ihre Urlaubsanschrift.
BMW BKK
Postfach 15 33
84126 Dingolfing
Fax: +49 8731 762 99 55
Die Bescheinigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber umgehend und der BMW BKK innerhalb einer Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Diese kann auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein. Ist dies in der jeweiligen Landessprache erfolgt, reichen Sie bitte eine Übersetzung ein.
Sollte die Arbeitsunfähigkeit noch im Ausland beendet sein, ist ebenfalls eine Information an den Arbeitgeber und die BMW BKK erforderlich. Besteht die
Arbeitsunfähigkeit bei der Rückkehr aus dem Urlaub fort, lassen Sie sich dies bitte am Tag Ihrer Rückkehr von Ihrem behandelnden Arzt am Wohnort bescheinigen.
Bitte informieren Sie vorher unbedingt Ihren Arbeitgeber, wenn Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit verreisen wollen. Rechtlich können Urlaubsreisen während einer Krankschreibung ein Kündigungsgrund sein.
Wenn Sie bereits Krankengeld von der BMW BKK beziehen, ist eine Urlaubsreise in jedem Fall anzuzeigen.
Bitte beachten Sie auch, dass bestehende Erkrankungen Auswirkungen
auf Ihre private Auslandsreisekrankenversicherung haben können.