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HILFE ZUR "SELBSTHILFE".
Deutschlandweit organisieren und engagieren sich ca. drei Millionen Menschen in Selbsthilfegruppen. Der Austausch von Patienten mit z. B. seltenen oder besonders schwerwiegenden Erkrankungen oder deren Angehörige, kann Betroffenen Hilfestellungen geben, wie sie mit einer schwierigen Lebenssituation umgehen können. Die BMW BKK fördert Selbsthilfegruppen auf Grundlage des § 20h Sozialgesetzbuch V.
FÖRDERUNG AUF ZWEI WEGEN.
Über die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) – eine Art Grundfinanzierung von strukturellen Kosten.
Anträge auf Pauschalförderung bearbeitet die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesbene, so dass Sie Ihren Antrag nur einmal, beim federführenden Verband – dem vdek (Verband der Ersatzkassen) – stellen müssen.
Die BMW BKK fördert 2024 diesen Bereich der Selbsthilfe mit ca. 195.000 €.
Die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung (Projektförderung).
Diese soll besondere Aufgaben außerhalb des Selbsthilfealltags ermöglichen, sowie zeitlich begrenzte Projekte finanzieren. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Die BMW BKK untersützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, indem ihr Budget den "Runden Tischen Bayern" zur Verfügung gestellt wird. Diese verteilen es im Anschluss auf einzelne Projekte. Darüber hinaus finanziert die BMW BKK bundesweit über den BKK Dachverband größere Projekte, die dort beantragt wurden.
Für 2024 wurden rund 83.000 € für die Projektförderung bereitgestellt.