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RUND UM DIE PFLEGE.
PFLEGEVERSICHERUNG.
Die Pflegeversicherung ist für pflegebedürftige Versicherte, die finanzielle oder pflegerische Unterstützung benötigen. Haben Sie Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, benötigen Sie Infos zu Leistungserbringern, Tipps und Ratschläge oder Hilfsmittel, die Ihnen die Pflege erleichtern? Rufen Sie uns an unter 0800 823 24 25 – wir helfen Ihnen gerne weiter.
DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT IM ALLTAG ZÄHLT.
Pflegebedürftigkeit orientiert sich daran, wie stark die Selbständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung des Alltags beeinträchtigt sind.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Selbstständigkeit wegen körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Hilfeleistungen erbracht werden. Bewertet wird nur, ob die Person die Aktivität praktisch durchführen kann.
Um Pflegeleistungen gewähren zu können, müssen Sie bei Ihrer BMW BKK einen Antrag stellen.
Begutachtungssystem
Der jeweilige Pflegegrad wird auf der Grundlage eines Begutachtungssystems ermittelt, das den Blick auf den Menschen erweitert. Es bezieht auch Aspekte mit ein, wie die Fähigkeit Gespräche zu führen, Bedürfnisse mitzuteilen und die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit.
Dies macht es möglich, Art und Umfang der Leistungen genauer auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen.
Sonderregelung für Kinder
Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten werden bei gleicher Einschränkung pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft als Ältere. Sie bleiben in diesem Pflegegrad ohne weitere Begutachtung bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats.
Eigenanteil in vollstationärer Pflege
Für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen sind die einrichtungsindividuellen Eigenanteile in den Pflegegraden 2 bis 5 gleich hoch. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten selbst bei zunehmender Pflegebedürftigkeit gleich bleiben.
DIE LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG IM ÜBERBLICK.
Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Welche finanzielle Unterstützung können Sie erhalten?
Pflegebegutachtung.
Wenn Sie einen Pflegegrad beanftragen, beauftragen wir den Medizinischen Dienst, eine Pflegebegutachtung nach den Begutachtungsrichtlinien durchzuführen.
Der Medizinische Dienst vereinbart dazu mit Ihnen einen Termin. Bitte nehmen Sie diesen in Ihrem eigenen Interesse unbedingt wahr. Eine Absage kann zu deutlichen Verzögerungen in der Bearbeitung des Antrags und in einer möglichen Leistungsgewährung führen.
Besonders hilfreich ist es, wenn an der Pflegebegutachtung auch die Personen teilnehmen, die Sie pflegerisch unterstützen. Das können Angehörige, Freunde oder Nachbarn sein. Sofern Sie gesetzlich betreut werden oder einen Bevollmächtigten haben, sollte auch diese Person anwesend sein.
Nicht in jedem Fall fällt das Ergebnis einer Begutachtung zur Zufriedenheit aller Beteiligten aus.
Hier haben Sie die Möglichkeit, gegen den entsprechenden Bescheid der Pflegekasse einen Widerspruch einzulegen.
Dabei ist es für die weitere Bearbeitung hilfreich, die Bereiche, bei denen sich Ihrer Meinung nach Abweichungen ergeben, im Widerspruch aufzuführen.
Der Medizinische Dienst erstellt dann ein sogenanntes Zweit- oder Widerspruchsgutachten. Über das Ergebnis informieren wir Sie dann.
Ombudsperson.
Der Medizinische Dienst bietet eine einfache und barrierefreie Möglichkeit, sich an eine unabhängige Ombudsperson zu wenden. Diese kann bei Themen kontaktiert werden, die die Tätigkeit des Medinischen Dienstes wie z. B. den Ablauf einer Begutachtung oder die Bearbeitungszeit betreffen.
Eine Übersicht über die Ombudspersonen je Bundesland und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im untenstehenden Link.