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KRANKENGELD.
Arbeitslose.
KRANKENGELD.Arbeitslose.
Wenn Sie während des Bezuges von Arbeitslosengeld I arbeitsunfähig sind, zahlt die Agentur für Arbeit die Leistung für die Dauer von sechs Wochen fort. Im Falle einer weiter attestierten Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen prüfen wir für Sie Ihren möglichen Anspruch auf Krankengeld.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, besteht kein Anspruch auf Krankengeld, da Sie trotz Arbeitsunfähigkeit weiterhin Arbeitslosengeld erhalten.