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AUSLAND UND REISEN.
Gehen Sie gut abgesichert auf Reisen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz.

WOFÜR BRAUCHE ICH EINE AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG?
Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen für Ihr Reiseland ausreichenden Krankenversicherungsschutz besitzen.
Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall eine ergänzende private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die auch einen medizinisch erforderlichen Rücktransport und eine Erstattung für weitere anfallende Kosten für ärztliche oder zahnärztliche Notfallbehandlungen beinhaltet. So haben Sie ausreichend vorgesorgt und können sorgenfrei in die schönste Zeit des Jahres starten.
Denn trotz einer Absicherung durch die BMW BKK über Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) oder über einen Auslandskrankenschein kann es passieren, dass sie im Ausland eine Rechnung erhalten. Bitte beachten Sie, dass Privatrechnungen für Gesundheits-Dienstleistungen im Ausland oft um ein Vielfaches höher sind als in Deutschland. Eine Erstattung ist nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen möglich. Ohne eine geeignete Zusatzversicherung kann es zu einem hohen Kostenrisiko für sie kommen.
REISEN INNERHALB EUROPAS.
Damit Sie auch innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz problemlos die Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, nehmen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte der BMW BKK mit.
Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Gesundheitskarte (EHIC), die bei Erkrankungen im Notfall oder bei Verletzungen verwendet werden kann. Planmäßige medizinische Behandlungen können nicht über die EHIC in Anspruch genommen werden.
Diese Karte gilt nicht im außereuropäischen Ausland.
In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass einige Ärzte trotz der Karte eine Privatrechnung ausstellen. Bitte beachten Sie, dass die Privatrechnungen für Gesundheits-Dienstleistungen im Ausland oft um ein Vielfaches höher sind als in Deutschland.
Wir übernehmen die Kosten, die in Deutschland für Sie entstanden wären. Dies führt für Sie evtl. zu einem Eigenanteil.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, in jedem Fall eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Die Kosten eines krankheitsbedingten Rücktransportes nach Deutschland können generell nicht von der BMW BKK übernommen werden.

In folgenden EU-Staaten wird die EHIC bei im jeweiligen Land vertraglich zugelassenen Behandlern akzeptiert:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern (griechischer Teil)
In den folgenden Staaten in Europa können Sie ebenfalls die EHIC beim behandelnden Arzt/ Zahnarzt vorlegen und sich damit behandeln lassen:
- Großbritannien/Nordirland
- Island
- Nordmazedonien
- Montenegro
- Norwegen
- Schweden
- Schweiz
- Serbien

Die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) gilt in folgenden Ländern nicht:
- Bosnien und Herzegowina (Bundesstaat, der sich aus dem Föderationsgebiet und der Republik Srpska zusammensetzt)
- Türkei
- Tunesien
Wenn Sie in diesen Ländern eine dringende ärztliche Behandlung brauchen, benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diesen können Sie beim Sozialversicherungsträger des Landes in einen Behandlungsschein umtauschen.
Die Auslandskrankenscheine erhalten Sie in unseren Regionalbüros vor Ort oder ganz bequem in der BMW BKK Online-Filiale zum Selbstausdrucken.
Kosten für Behandlungen, die bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland warten können, dürfen wir nicht übernehmen. Auch die Behandlungskosten in Privatpraxen oder -kliniken können wir in der Regel nicht erstatten, da diese weder die Gesundheitskarte (EHIC) noch den Auslandskrankenschein akzeptieren.
Um sich vor zusätzlichen Kosten im Krankheitsfall zu schützen, raten wir in jedem Fall, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
Bosnien und Herzegowina.
Wenn Sie eine ärztliche Behandlung benötigen, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene
- kantonale Krankenversicherungsanstalt (Zavod zdravstvenog kantona) des Föderationsgebiets,
- Zweigstelle des Krankenversicherungsfonds der Republik Srpska (Fond zdravstvenog osiguranja Republike Srpske).
Legen Sie vor der Behandlung Ihre Anspruchsbescheinigung vor.
Bei den örtlichen Stellen erfahren Sie die Anschriften der Ambulatorien oder sonstiger Gesundheitseinrichtungen in der Umgebung, die eine Behandlung zulasten der Krankenversicherung erbringen dürfen.
Sollten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands nicht in der Lage sein, vor der Behandlung die örtlich zuständige Stelle aufzusuchen, können Sie sich auch direkt an ein Ambulatorium bzw. eine Gesundheitseinrichtung wenden.
Türkei.
Wenn Sie eine ärztliche Behandlung benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an eine Zweigstelle der SGK. Sie können sich an jede Zweigstelle wenden, um im YUPASS-System registriert zu werden.
Eine Auflistung aller Zweigstellen finden Sie auf der Website der SGK . Nach Auswahl der Provinz können unter der Rubrik "İletişim" alle dazugehörigen SGK-Zweigstellen eingesehen werden.
Legen Sie der Zweigstelle der SGK bitte Ihre Anspruchsbescheinigung vor. Sie erhalten eine YUPASS-Nummer, die Sie neben einem Identitätsnachweis dem Leistungserbringer vorlegen müssen.
Sie können sich direkt an eine staatliche Gesundheitseinrichtung (Devlet Sağlık Tesisi) des Gesundheitsministeriums wenden. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf notwendige Sachleistungen nur besteht, wenn die Behandlung innerhalb von 24 Stunden (Notfall) benötigt wird.
Sie können sich auch an eine private Einrichtung (Özel Sağlık Tesisi) wenden, soweit diese einen Vertrag mit der SGK geschlossen hat. Nach der Registrierung ist lediglich die Vorlage der Identifikationsnummer sowie eines Lichtbildausweises erforderlich. Auch hier gilt die 24-Stunden-Regelung.
Tunesien.
Wenn Sie eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anspruchsbescheinigung und Ihrem Indentitätsnachweis direkt an staatliche oder private Leistungserbringer bzw. Gesundheitseinrichtungen, die vertraglich mit der Caisse Nationale d'Assurance Maladie (CNAM) verbunden sind.
Die Anschriften dieser Einrichtungen können Sie bei der CNAM, ggf. in Ihrem Hotel oder auch bei der Polizei erfragen.
Die Behandlungskosten müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Achten Sie darauf, dass Sie einen Abrechnungsschein ("bulletin de soins") von der CNAM, die für Ihren Aufentshaltsort zuständig ist, erhalten, damit Sie anschließend bei der SNAM eine Kostenerstattung beantragen können. Bitte beachten Sie, dass ggf. nicht alle Kosten erstattet werden können.
Ausführliche Informationen zum Gesundheitssystem und dem Krankenversichertenschutz (Urlaubermerkblatt) in Bosnien und Herzegowina, der Türkei und Tunesien finden Sie auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).

Die Smartphone-App "Europäische Krankenversicherungskarte" (iOS, Android, Windows Mobile) ist eine Anleitung zur Benutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) in
- den EU-Mitgliedstaaten sowie in
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Mazedonien
- Schweiz
Sie enthält allgemeine Informationen zur Versicherungskarte, zu Notrufnummern, den abgedeckten Behandlungen und Kosten, über das Verfahren der Kostenerstattung und Ansprechpartner für den Fall des Verlusts der EHIC.

Der Behandler im Ausland akzeptiert die EHIC oder den Auslandskrankenschein nicht? Dann begleichen Sie bitte zunächst die Kosten der Behandlung selbst und lassen sich eine detaillierte Rechnung ausstellen. Wichtig: Auf der quittierten Rechnung müssen alle erbrachten Maßnahmen des Leistungserbringers genau aufgeführt sein.
Bitte reichen Sie uns nach Ihrer Rückkehr die Rechnung mit unten angehängten Erstattungsantrag ein.
Hinweise.
- Erstattet werden ausschließlich Kosten, die in den oben genannten Staaten Europas entstanden sind.
- Die Erstattung erfolgt wahlweise in Höhe der entsprechenden deutschen Vertragssätze unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuzahlungen oder in Höhe der ausländischen Vertragssätze.
- Bitte geben Sie uns den Rechnungsbetrag in Euro an. Für die Erstattung gilt der jeweils am Tag der Bearbeitung gültige Umrechnungskurs der Europäischen Zentralbank. Daher kann der für die Berechnung zugrunde gelegte Betrag von Ihren Angaben abweichen.
- Angefallene Zuzahlungen und Eigenanteile, die trotz Verwendung von EHIC oder Auslandskrankenschein im jeweiligen Land vorgesehen sind können nicht erstattet werden
REISEN AUSSERHALB EUROPAS.
Bei Reisen in Länder außerhalb Europas besteht (bis auf wenige Ausnahmen) kein Versicherungsschutz über die BMW BKK. Hier können bei privaten Urlaubsreisen im Krankheitsfall keine Kosten erstattet werden. Wir raten daher dringend zum Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.
PRIVATE AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG.
Eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung ist auf Reisen immer sinnvoll. Das gilt auch für Reisen innerhalb Europas. Denn sie übernimmt auch Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlen darf. Dazu gehören zum Beispiel ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland oder die im Einzelfall sehr hohen Kosten einer privaten Behandlung.
Mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung genießen Sie das gute Gefühl, rundum abgesichert zu sein. Unser Kooperationspartner Münchner Verein hat hier ein entsprechendes Angebot für Sie.
Ich kann keine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen – was kann ich in einem solchen Fall tun?
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Vorerkrankungen vorhanden sind oder sie sich bereits in einem fortgeschrittenen Alter befinden. Sollten mehrere private Reisekrankenversicherer Ihnen gegenüber einen Vertragsabschluss schriftlich abgelehnt haben, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vor Beginn der Reise an.
REISEIMPFUNGEN.
Damit Sie Ihren Urlaubsaufenthalt genießen können, sollten Sie gut geschützt sein. Die BMW BKK erstattet Ihnen deshalb als eine Ihrer Mehrleistungen die Kosten für bestimmte Auslandsreiseimpfungen.
Ihre Reise findet aus beruflichen Gründen statt? Der Gesundheitsdienst der BMW Group bietet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BMW Group eine Reise- und Impfberatung für Dienstreisen ins Ausland an. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Gesundheitsdienste im Intranet.
WAS PASSIERT WENN SIE KRANK SIND.
Rücktransport
Wird aus medizinischen Gründen ein Rücktransport nach Deutschland notwendig, entstehen sehr hohe Kosten. Den Rücktransport aus dem Ausland darf die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernehmen. Es wird daher dringend empfohlen, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die auch einen solchen Rücktransport im Ernstfall abdeckt. Das gilt sowohl für Reisen außerhalb als auch innerhalb der EU.
Kontakt aus dem Ausland zu Ihrer BMW BKK
Wenn Sie uns am Wochenende aus dem Ausland erreichen möchten, so wählen Sie bitte folgende Rufnummer:
+49 151 601 11141
GEPLANTE BEHANDLUNGEN IM AUSLAND.
Sie planen gezielt, sich im Ausland behandeln zu lassen? Bitte kontaktieren sie vor Abreise Ihren Kundenberater, um zu klären, welche Kosten die BMW BKK übernimmt.