KRANKENHAUS-
BEHANDLUNG.
Gut beraten und informiert – Ihr Krankenhausaufenthalt.
Sie können sich in jedem zugelassenen Krankenhaus sowohl vollstationär als auch ambulant behandeln lassen.
In diesem Kurzfilm erklären wir Ihnen, wie die BMW BKK Ihnen einen möglichst angenehmen Krankenhausaufenthalt ermöglicht und hierbei auf eine professionelle Behandlung durch die richtigen Ärzte Wert legt.
Die Kosten für ärztliche Behandlung, Operationen, Medikamente, Pflege, Unterkunft und Verpflegung werden dabei direkt mit uns über Ihre BMW BKK Gesundheitskarte abgerechnet. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung bei einer vollstationären Krankenhaus-Behandlung in Höhe von zehn Euro pro Tag – für maximal 28 Tage im Jahr – ist für Versicherte ab 18 Jahren direkt im Krankenhaus zu leisten.
Entlassmanagement im Krankenhaus.
Das Krankenhaus-Entlassmanagement regelt Ihre lückenlose Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt.
Stellt das Krankenhaus während Ihrer Behandlung fest, dass Sie auch nach dem Krankenhausaufenthalt weitere Unterstützung benötigen, greift das sogenannte Entlassmanagement.
Krankenhäuser sind in diesen Fällen dazu verpflichtet, die Entlassung ihrer Patienten frühzeitig so vorzubereiten, dass sie lückenlos weiterbehandelt werden können und gut versorgt sind. Voraussetzung: Der Patient willigt schriftlich ein.
Das Krankenhaus-Entlassmanagement kümmert sich um die weitere Versorgung. Das Krankenhaus nimmt mit der BMW BKK Kontakt auf und informiert, welche Leistungen Sie benötigen. Gemeinsam kümmern wir uns dann um Ihre weitere Versorgung.
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Zunächst ermitteln die behandelnden Ärzte oder Mitarbeiter des Krankenhauses Ihren Bedarf an Behandlung, Pflege oder sonstiger Unterstützung in den ersten Tagen nach der Entlassung. Die Klinik organisiert, soweit notwendig:
- Weitere ärztliche Betreuung durch Ihren Hausarzt oder Therapeuten.
- Medikamente, Verbands-, Hilfs- oder Heilmittel für die ersten sieben Tage.
- Rehabilitation.
- Häusliche Versorgung und pflegerische Betreuung wie häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe.
- Übergangspflege wie Kurzzeitpflege.
- Kontakt zu ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen.
- Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unmittelbar nach der Entlassung.
- Stellt das Krankenhaus einen Hilfebedarf fest, schlägt es Ihnen oder Ihren Angehörigen entsprechende Maßnahmen vor.
- Stimmen Sie den Maßnahmen zu, nimmt das Krankenhaus bei Bedarf Kontakt mit der BMW BKK auf, um alle notwendigen Leistungen zu beantragen. Die BMW BKK unterstützt die Klinik dabei, die Versorgung für die Zeit nach der Entlassung zu organisieren.
- Bis zur Entlassung erhalten weiterbehandelnde Ärzte, Therapeuten, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen alle relevanten Informationen.
- Sie erhalten alle Informationen zur weiteren Behandlung in einem Entlassbrief.
Falls das Krankenhaus die Zeit nach der Entlassung nicht selbst vorbereitet, sollten Sie oder Ihre Angehörigen den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst der Klinik ansprechen. Ein klärendes Gespräch hilft Ihnen einzuschätzen, ob nach der Krankenhausentlassung eine weitere Versorgung notwendig ist.
Für allgemeine Fragen rund um das Thema Entlassmanagement erreichen Sie das Reha-Team unter der Telefonnummer 08731 / 76-33400.
Leistungsanträge, Einwilligungserklärungen, Widerrufe von Einwilligungserklärungen sowie Informationen aus dem Entlassplan übermitteln Sie uns bitte an folgende Faxnummer: 08731 / 76-29955.
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