Kiefer- und Zahnfehlstellungen sind sehr individuell und sollten so früh wie möglich korrigiert werden.
Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, stellt der Kieferorthopäde anhand von Indikationsgruppen ("KIG") fest, ob die Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden darf. Es gibt fünf Schweregrade.
Die BMW BKK darf die Kosten der Behandlung ab "KIG 3" übernehmen. Dabei übernehmen wir zunächst 80 Prozent (bzw. 90 Prozent ab dem zweiten Kind) der Kosten und Sie leisten den Eigenanteil von 20 Prozent (bzw. 10 ab dem zweiten Kind). Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie diesen Anteil wieder zurück.
Bei besonders schweren Kieferanomalien, die chirurgisch korrigiert werden müssen, übernimmt die BMW BKK auch bei Erwachsenen die Kosten einer Behandlung.
Welche Leistung ist sinnvoll für mich?
Viele Kieferorthopäden bieten eine große Palette an zusätzlichen Leistungen an, die meist dem Tragekomfort oder ästhetischen Zwecken dienen.
Die Frage, welche dieser Extras für Sie sinnvoll sind, kann man nicht pauschal beantworten. Sie können sich dazu umfassend von Ihrem Kieferorthopäden beraten lassen.
Da jede Behandlung aber natürlich auch ohne Mehrleistungen erfolgreich beendet werden kann, liegt diese Entscheidung allein bei Ihnen. Die BMW BKK darf diese Kosten leider nicht übernehmen.
Ein besonderes Versorgungsangebot haben wir über unseren Kooperationspartner Prognath:
Hier erhalten Sie eine qualitativ hochwertige kieferorthopädische Therapie nach den neuesten Behandlungsmethoden.
Gerne berät Sie auch Ihr persönlicher Ansprechpartner der BMW BKK.