Heilmittel sind Dienstleistungen von speziell ausgebildeten und zugelassenen Therapeuten.
Diese Maßnahmen helfen vor allem dabei, die Muskulatur zu kräftigen oder zu entspannen, Haltungsschäden zu korrigieren sowie Schmerzen und Entzündungen zu lindern oder zu hemmen.
Klassische Maßnahmen sind die Massagetherapie, die Lymphdrainage, die Krankengymnastik, Wärme- und Kältetherapie sowie bestimmte medizinische Bäder und Übungsbehandlungen im Wasser.
Probleme mit der Stimme oder beim Sprechen können sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen auftreten. Die Ursachen können dabei sowohl organisch, psychisch, als auch hormonell bedingt sein.
Die Maßnahmen sollen helfen, die Kommunikationsfähigkeit/ Sprechleistung zu verbessern oder wiederherzustellen.
Bei krankheitsbedingten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Problemen kommen diese Maßnahmen zum Einsatz.
Sie dienen dazu, die Funktionen und Fähigkeiten von Bewegungen, der Sinne und der Psyche wiederherzustellen, zu entwickeln, zu verbessern und zu erhalten.
Die BMW BKK übernimmt die Kosten für die Fußpflege, wenn sie der Behandlung krankhafter Veränderungen an den Füßen dient. Eine Ursache dafür kann z. B. Diabtetes Mellitus (diabetisches Fußsyndrom) sein. Die Kosten werden übernommen, wenn ohne diese Behandlung unumkehrbare Folgeschäden der Füße auftreten würden.
Die Therapie umfasst das Abtragen bzw. Entfernen von krankhaften Hornhautverdickungen, was ohne Verletzungen funktioniert. Auch das Schneiden, Schleifen und Fräsen von verdickten Zehennägeln oder Zehennägeln mit der Tendenz zum Einwachsen gehören zur Therapie.
Wenn Ihr behandelnder Haus- und Facharzt es für medizinisch notwendig hält, kann er Ihnen eine entsprechende Therapie verordnen und ein Rezept (Heilmittelverordnung) ausstellen. Dabei muss er die "Heilmittel-Richtlinien" berücksichtigen. In diesen stehen Informationen zu Art, Menge und Besonderheiten der verordnungsfähigen Heilmittel.
Mit der Verordnung können Sie die Heilmittel bei jedem zugelassenen Therapeuten in Anspruch nehmen. Auf der Seite des GKV Spitzenverbands können Sie nach Heilmittel-Praxen in Ihrer Nähe suchen.
Der Umfang der Heilmittel liegt in der medizinischen Bewertung Ihres behandelnden Arztes. Eine Übersicht zu den Heilmittel finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Für die ärztlich verordneten Heilmittel übernimmt die BMW BKK die Kosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Beträge. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, leisten eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten. Hinzu kommen zehn Euro je Verordnung.