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Ärztliche Zweitmeinung.

Ihr Anspruch auf eine Zweitmeinung.

Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.

 

Aktuell besteht bei allen Krankenkassen bei den folgenden Eingriffen ein gesetzlicher Zweitmeinungsanspruch:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Implantation einer Knieendoprothese
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
  • Eingriffe zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
  • Eingriffe zur Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung)

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