Die Leistungen der BMW BKK bei einem bestehenden Kinderwunsch.
Besonderes Versorgungsprogramm: BKK Kinderwunsch.
Die Planung einer Familie stellt Sie vor eine Vielzahl von Entscheidungen. Eine ärztliche Beratung kann hierbei eine große Hilfe für Sie darstellen. Die Kosten einer solchen Beratung inklusive der erforderlichen Untersuchungen und der Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln übernimmt Ihre BMW BKK.
Mit Hilfe der modernden Medizin kann ein Kinderwunsch erfüllt werden, auch wenn Sie nicht auf natürlichem Weg schwanger werden. Bleibt Ihr Kinderwunsch unerfüllt, unterstützen wir Sie bei einer künstlichen Befruchtung.
Die BMW BKK übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Wir können uns ausschließlich an den Kosten beteiligen, die auf den Ehepartner entfallen, der bei der BMW BKK versichert ist. Der Arzt rechnet diesen Teil der Kosten direkt mit der BMW BKK ab. Der Rest ist vom Paar selbst aufzubringen.Damit sich die BMW BKK an den Kosten beteiligen kann, gelten folgende Voraussetzungen – unabhängig davon, ob nur ein Partner oder beide bei der BMW BKK versichert sind:
- Der Arzt erstellt vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan, der von der BMW BKK genehmigt werden muss.
- Das Paar muss verheiratet sein.
- Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden.
- Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein, die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung jedoch nicht älter als 39 Jahre sein, der Mann nicht älter als 49 Jahre.
- Darüber hinaus muss der behandelnde Arzt gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird. Die Aussicht auf eine Schwangerschaft gilt nach drei erfolglosen Versuchen als nicht mehr wahrscheinlich. Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung gegeben sind, beurteilt allein Ihr behandelnder Arzt.
Bund und Länder bieten nicht nur eine zusätzliche Beratung, sondern auch weitere finanzielle Unterstützung. Diese sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet ein eigenes Informationsportal zum unerfüllten Kinderwunsch.