CORONA: IMPFUNG, ZERTIFIKATE, LONG COVID UND KINDERKRANKENGELD.

Wichtige Informationen über aktuelle Themen rund um COVID-19.

COVID-19-IMPFUNG UND DIGITALE IMPFZERTIFIKATE.

Die BMW BKK übernimmt ab dem 08. April 2023 die Kosten für die Covid-19-Impfungen. Dabei werden je Impfung bis zu 28 Euro (am Wochenende bis zu 36 Euro) erstattet. Sofern die Abrechnung nicht über die Versichertenkarte möglich ist, reichen Sie die Rechnung bitte mit der Post oder einfach über die Online-Filiale oder App bei der BMW BKK ein.

 

Informationen rund um Impfung, Boosterimpfung, Immunisierung uvm. finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

 

Mit einem digitalen Impfnachweis können Sie sich überall als geimpft ausweisen. Diesen können Sie bequem über Ihr Smartphone nutzen und bei Bedarf vorzeigen. Die Erstellung ist einfach und schnell, Sie benötigen lediglich Ihr Smartphone und den QR-Code auf Ihrem Impfzertifikat.

 

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LONG COVID.

Erschöpfung, Kurzatmigkeit, Konzentrationsstörungen, Herzrasen – das sind nur einige der Symptome, die Sie noch lange nach einer überstandenen Corona-Infektion begleiten können. Betroffen sind nicht nur Menschen mit schweren Verläufen der Corona-Infektion, sondern auch Infizierte, die nur wenige Symptome hatten. Aktuellen Schätzungen und Studien zufolge leiden etwa zehn Prozent aller COVID-19-Erkrankten an diversen anhaltenden oder neu auftretenden gesundheitlichen Beschwerden. Die Ursachen der Langzeitfolgen einer Corona-Infektion sind noch nicht vollumfänglich erforscht. Daher setzt eine Behandlung bei Long Covid bislang an den Symptomen an. Eine gezielte medikamentöse Behandlung von Long Covid-Symptomen gibt es derzeit noch nicht. Je nach Ausprägung der Symptome sind spezifische Therapieansätze sinnvoll. 

 

Die BMW BKK bietet verschiedene Unterstützungangebote, wenn Sie von Long Covid betroffen sind. 

 

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POST-VAC-SYNDROM.

Unter dem Post-Vac-Syndrom wird ein verschiedenartiges Krankheitsbild zusammengefasst, das in unterschiedlichem Abstand zur Covid-19-Impfung auftreten kann. Mögliche Ursachen und Wirkmechanismen des Post-Vac-Syndroms sind noch wenig bekannt, werden aber derzeit wissenschaftlich intensiv erforscht. Die Symptome werden als Long Covid-ähnlich beschrieben, wie etwa ein ausgeprägtes Erschöpfungssyndrom.

 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie nach der Covid-19-Impfung unter anhaltenden gesundheitlichen Störungen leiden, können Sie sich als ersten Ansprechpartner an Ihren Hausarzt wenden. Ihr Hausarzt koordiniert dann bei Bedarf eine weiterführende Diagnostik oder Behandlung. Für schwere Fälle sehen Experten auch Post-Covid-/Long-Covid-Ambulanzen als gute Ansprechpartner für Diagnostik und Therapie für Patienten mit vermuteten Post-Vac-Syndrom an.

 

Seit 03. April 2023 gibt es die neue Telefon-Hotline zum Post-Vac-Syndrom, die vom bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege initiiert wurde. An die Hotline können sich Menschen mit anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden nach einer Covid-19-Impfung wenden. 

 

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KINDERKRANKENGELD.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der gesetzliche Anspruch auf Kinderkrankengeld erhöht. Die Sonderregelung gilt für das gesamte Kalenderjahr 2022 und 2023.

Pro Elternteil werden 20 zusätzliche Tage (40 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Sie haben damit pro Kind 30 Arbeitstage (Alleinerziehende 60 Arbeitstage) Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei mehreren Kindern haben Sie maximal Anspruch auf 65 Tage (Alleinerziehende 130 Tage).

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  • Wann habe ich Anspruch?
  • Habe ich auch Anspruch bei ganz oder teilweise pandemiebedingten Schul-/ Kitaschließungen, wenn mein Kind gesund ist?
  • Können die zusätzlichen Kinderkrankentage auch für verlängerte Schulferien beantragt werden?
  • Habe ich Anspruch, wenn die Einrichtung zur Betreuung meiner Kinder eine Notbetreuung anbietet, ich das aber nicht möchte?
  • Habe ich Anspruch wenn ich im grundsätzlich im Homeoffice arbeiten könnte?
  • Darf ich den kompletten Anspruch für Schul-/ Kitaschließungen verwenden?
  • Muss die Schule bzw. Kita komplett geschlossen sein?
  • Wie muss ich den Anspruch der BMW BKK nachweisen?
  • Muss ich Kontakt mit meinem Arbeitgeber aufnehmen?
  • Wo beantrage ich das Kinderkrankengeld?