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CORONA: IMPFUNG, ZERTIFIKATE, LONG COVID UND KINDERKRANKENGELD.
Wichtige Informationen über aktuelle Themen rund um COVID-19.
COVID-19-IMPFUNG UND DIGITALE IMPFZERTIFIKATE.
Die BMW BKK übernimmt ab dem 08. April 2023 die Kosten für die Covid-19-Impfungen. Dabei werden je Impfung bis zu 28 Euro (am Wochenende bis zu 36 Euro) erstattet. Sofern die Abrechnung nicht über die Versichertenkarte möglich ist, reichen Sie die Rechnung bitte mit der Post oder einfach über die Online-Filiale oder App bei der BMW BKK ein.
Informationen rund um Impfung, Boosterimpfung, Immunisierung uvm. finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Mit einem digitalen Impfnachweis können Sie sich überall als geimpft ausweisen. Diesen können Sie bequem über Ihr Smartphone nutzen und bei Bedarf vorzeigen. Die Erstellung ist einfach und schnell, Sie benötigen lediglich Ihr Smartphone und den QR-Code auf Ihrem Impfzertifikat.
LONG COVID.
Erschöpfung, Kurzatmigkeit, Konzentrationsstörungen, Herzrasen – das sind nur einige der Symptome, die Sie noch lange nach einer überstandenen Corona-Infektion begleiten können. Betroffen sind nicht nur Menschen mit schweren Verläufen der Corona-Infektion, sondern auch Infizierte, die nur wenige Symptome hatten. Aktuellen Schätzungen und Studien zufolge leiden etwa zehn Prozent aller COVID-19-Erkrankten an diversen anhaltenden oder neu auftretenden gesundheitlichen Beschwerden. Die Ursachen der Langzeitfolgen einer Corona-Infektion sind noch nicht vollumfänglich erforscht. Daher setzt eine Behandlung bei Long Covid bislang an den Symptomen an. Eine gezielte medikamentöse Behandlung von Long Covid-Symptomen gibt es derzeit noch nicht. Je nach Ausprägung der Symptome sind spezifische Therapieansätze sinnvoll.
Die BMW BKK bietet verschiedene Unterstützungangebote, wenn Sie von Long Covid betroffen sind.
POST-VAC-SYNDROM.
Unter dem Post-Vac-Syndrom wird ein verschiedenartiges Krankheitsbild zusammengefasst, das in unterschiedlichem Abstand zur Covid-19-Impfung auftreten kann. Mögliche Ursachen und Wirkmechanismen des Post-Vac-Syndroms sind noch wenig bekannt, werden aber derzeit wissenschaftlich intensiv erforscht. Die Symptome werden als Long Covid-ähnlich beschrieben, wie etwa ein ausgeprägtes Erschöpfungssyndrom.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie nach der Covid-19-Impfung unter anhaltenden gesundheitlichen Störungen leiden, können Sie sich als ersten Ansprechpartner an Ihren Hausarzt wenden. Ihr Hausarzt koordiniert dann bei Bedarf eine weiterführende Diagnostik oder Behandlung. Für schwere Fälle sehen Experten auch Post-Covid-/Long-Covid-Ambulanzen als gute Ansprechpartner für Diagnostik und Therapie für Patienten mit vermuteten Post-Vac-Syndrom an.
Seit 03. April 2023 gibt es die neue Telefon-Hotline zum Post-Vac-Syndrom, die vom bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege initiiert wurde. An die Hotline können sich Menschen mit anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden nach einer Covid-19-Impfung wenden.
KINDERKRANKENGELD.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der gesetzliche Anspruch auf Kinderkrankengeld erhöht. Die Sonderregelung gilt für das gesamte Kalenderjahr 2022 und 2023.
Pro Elternteil werden 20 zusätzliche Tage (40 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Sie haben damit pro Kind 30 Arbeitstage (Alleinerziehende 60 Arbeitstage) Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei mehreren Kindern haben Sie maximal Anspruch auf 65 Tage (Alleinerziehende 130 Tage).
Wann habe ich Anspruch?
Wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei der BMW BKK versichert sind und Ihr Kind gesetzlich versichert ist und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Privatversicherte haben keinen entsprechenden Anspruch.
Habe ich auch Anspruch bei ganz oder teilweise pandemiebedingten Schul-/ Kitaschließungen, wenn mein Kind gesund ist?
Eltern können bis einschließlich 7. April 2023 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld soll nicht wie üblich nur dann bestehen, wenn ein Kind krank ist und betreut werden muss. Vielmehr kann der Anspruch auch dann geltend gemacht werden, wenn eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich ist, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat.
Das heißt: Eine Einrichtung zur Kinderbetreuung oder eine Schule ist pandemiebedingt behördlich geschlossen, der Zugang zur Einrichtung oder Zeiten sind eingeschränkt oder die Präsenzpflicht im Unterricht wurde ausgesetzt (z.B. bei Homeschooling, Distanzlernen). Kinderkrankengeld kann auch beantragt werden, wenn das Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht.
Können die zusätzlichen Kinderkrankentage auch für verlängerte Schulferien beantragt werden?
Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht unter anderem auch, wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schulferien angeordnet oder verlängert werden. In der regulären Ferienzeit gilt der Anspruch nicht.
Habe ich Anspruch, wenn die Einrichtung zur Betreuung meiner Kinder eine Notbetreuung anbietet, ich das aber nicht möchte?
Ja, sofern ihr Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht. Aktuell wurde auch hier der Zugang zur Einrichtung pandemiebedingt eingeschränkt.
Habe ich Anspruch wenn ich im grundsätzlich im Homeoffice arbeiten könnte?
Auch Eltern, die grundsätzlich im Homeoffice arbeiten können, haben einen Anspruch auf das Kinderkrankengeld.
Darf ich den kompletten Anspruch für Schul-/ Kitaschließungen verwenden?
Ja. Die 20 bzw. 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen bzw. die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.
Muss die Schule bzw. Kita komplett geschlossen sein?
Nein, auch wenn die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben, der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde oder nur die Klasse oder Gruppe nicht in die Schule bzw. Kita gehen kann, haben Sie Anspruch.
Wie muss ich den Anspruch der BMW BKK nachweisen?
Mein Kind muss aufgrund einer pandemiebedingten Betreuung zu Hause betreut werden:
Die Schließung der Betreuungseinrichtung, das Betretungsverbot, die Verlängerung der Schul- oder Betriebsferien, die Aussetzung der Präsenzpflicht oder die Einschränkung des Zugangs zum Betreuungsangebot ist den Krankenkassen nachzuweisen. Wir benötigen eine Bestätigung über das Vorliegen einer der o.g. Gründe nur, wenn keine behördliche Anordnung erfolgt ist. Zur Beantragung reichen Sie den hierfür erforderlichen Antrag bei uns ein.
Dieser steht Ihnen hier zur Verfügung.
Mein Kind ist krank:
Muss ich Kontakt mit meinem Arbeitgeber aufnehmen?
Ja. Tage an denen Sie Ihren Anspruch geltend machen wollen, müssen mit Ihrem Arbeitgeber im Vorhinein abgestimmt werden (wie bislang auch).
Wo beantrage ich das Kinderkrankengeld?
Sie beantragen das Kinderkrankengeld direkt bei uns. Bitte reichen Sie hierzu den erforderlichen Antrag bei uns ein. Die Auszahlung des Kinderkrankengeldes erfolgt über die BMW BKK, nachdem uns eine entsprechende Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt. Die Übermittlung der Verdienstbescheinigung wird in der Regel automatisch erfolgen. Bitte denken Sie an die Vereinbarung Ihrer Abwesenheit mit Ihrem Arbeitgeber.