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AKTUELLES ZUR PFLEGE.
ANPASSUNG DES PFLEGEBEITRAGES AB 01.07.2023.
Damit die Pflegeversicherung zur Finanzierung der Leistungen auf mehr Einnahmen zurückgreifen kann, stieg der Beitragssatz zum
01. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte.
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
- Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht sich auf 3,4 %.
- Für Versicherte über 23 Jahren und ohne Kinder steigt der Beitragssatz auf 4,0 %.
- Generell wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Versicherte ab zwei Kindern werden entlastet. Für jedes Kind unter 25 Jahren erfolgt ein Abschlag von 0,25 % vom Basis-Beitragssatz. Dieser Abschlag ist auf 5 Kinder begrenzt.
ÜBERSICHT.
Anzahl der Kinder | Beitragssatz in % |
---|---|
Kinderlose | 4,00% |
1 Kind | 3,40% |
2 Kinder* | 3,15% |
3 Kinder* | 2,90% |
4 Kinder* | 2,65% |
5 Kinder* | 2,40% |
* bis zum 25. Lebensjahr |
Gibt es etwas für Sie zu tun?
Sie erhalten regelmäßig einen Beitragsbescheid von der BMW BKK, da Sie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst entrichten? Z. B. freiwillig versicherte Selbstzahler, Beiträge aus Versorgungsbezügen, Studenten etc.In diesem Fall sind wir auf Ihre Mithilfe zur Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrages angewiesen, sofern Sie das 23. Lebensjahr vollendet und Kinder haben. Bitte teilen Sie uns dafür schriftlich per Post oder per E-Mail mit, wie viele Kinder Sie haben und wann diese geboren sind.
Werden Ihre Beiträge von anderer Stelle an die BMW BKK abgeführt? Z. B. von Ihrem Arbeitgeber oder einer Zahlstelle, der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit etc.In diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen. Diese Stellen werden zu gegebener Zeit selbst aktiv und ggf. auf Sie zukommen.
Gut zu wissen
Bis zum 01. April 2025 soll ein elektronisches Verfahrens zur Erhebung und zum Abruf der Kinderzahl eingeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie keine Nachweise mehr einreichen.
Beitragsabschläge werden erst Ende 2023 umgesetzt und erstattet
Um die Neuberechnung der Pflegeversicherungsbeiträge umzusetzen, müssen alle gesetzlichen Krankenversicherungen, Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger etc. umfangreiche technische Anpassungen vornehmen. Aus diesem Grund können die neu eingeführten Beitragsabschläge erst voraussichtlich zum Jahresende 2023 umgesetzt und erstattet werden.


Schriftliche Aufzeichnung des Erklärvideos zum Download.
HITZEWELLEN – BESONDERS ANSTRENGEND FÜR ÄLTERE MENSCHEN.
Sie haben mit Hitze kein Problem und schwitzen noch nicht einmal bei hohen Temperaturen? Gerade das kann gefährlich werden – denn Schwitzen dient der Abkühlung. Mit steigendem Lebensalter verändern sich der Stoffwechsel und andere Prozesse im Körper. Auch die Regulierung der Körpertemperatur verlangsamt sich. Da ältere Menschen außerdem seltener Durst verspüren, besteht die Gefahr, dass sie dehydrieren und überhitzen.
Auf der Plattform "Klima, Mensch, Gesundheit" hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Auflärung viele gute Tipps und Ratschläge zusammengetragen, mit denen Sie Hitzebelastungen und gesundheitlichen Risiken vorbeugen können.