CORONA: SCHUTZMASKEN FÜR RISIKOGRUPPEN, IMPFUNG UND KINDERKRANKENGELD.
Wichtige Informationen über aktuelle Themen rund um COVID-19.
FFP2-MASKEN FÜR RISIKOGRUPPEN.
Seit Mitte Januar 2021 versenden wir zwei Coupons für je sechs Masken an anspruchsberechtigte Personen. Diese können gegen eine Eigenbeteiligung von zwei Euro je Coupon in Apotheken eingelöst werden. Bis zum 23. Januar 2021 haben alle anspruchsberechtigten Personen ihre Coupons erhalten.
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Wer hat Anspruch auf FFP2-Masken?
Anspruch haben Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Ebenso besteht der Anspruch bei folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- chronische Herzinsuffizienz,
- chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
- Demenz oder Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- Trisomie 21,
- Risikoschwangerschaft.
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Wann werden die Coupons verschickt?
Der Versand der Coupons beginnt am 14. Januar 2021. Wir sind beim Versand auf die Lieferung der fälschungssicheren Coupons durch die Bundesdruckerei angewiesen. Bitte haben Sie etwas Geduld – das Schreiben und die Coupons finden Sie so schnell wie möglich in Ihrem Briefkasten.
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Wann kann ich die Masken abholen?
Der Coupon für die ersten sechs Masken kann bis zum 28. Februar 2021, der zweite Coupon in der Zeit vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021 in jeder Apotheke eingelöst werden.
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Muss ich für die Masken etwas bezahlen?
Pro sechs Masken ist eine Eigenbeteiligung von zwei Euro zu leisten. Bei der Eigenbeteiligung handelt es sich um keine gesetzliche Zuzahlung. Eine Befreiung von der Eigenbeteiligung ist daher leider nicht möglich.
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Ich habe keinen Coupon erhalten. Was kann ich tun?
Grundlage für die Ermittlung eines Anspruchs auf FFP2-Masken sind die Daten mit dem Stichtag 15. Dezember 2020. Ein nachträglicher Versand von Masken ist aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nicht möglich.
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Ich habe einen Brief erhalten, aber ohne Coupons. Was kann ich tun?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat keinen Ersatz vorgesehen. Den Krankenkassen liegen keine Coupons vor. Daher haben wir leider keine Möglichkeit, Personen außerhalb des normalen Versandprozesses Berechtigungsscheine zukommen zu lassen.
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Kann ich meine selbst gekauften Masken von der BMW BKK erstatten lassen?
Nein, eine Erstattung selbst gekaufter Masken ist nicht möglich. Die Bereitstellung von FFP2-Masken ist eine Aktion der Bundesregierung, die von den Krankenkassen umgesetzt wird.
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Masken für Empfänger von ALG-II.
Alle Empfänger von ALG-II, die noch nicht zu den FFP2-Schutzmasken angeschrieben wurden, haben Anspruch auf zehn FFP2-Masken.
Diese können in allen Apotheken abgeholt werden. Als Nachweis der
Anspruchsberechtigung dient den Empfängern von ALG-II ein Informationsschreiben der Bundesregierung, das von den Krankenkassen verschickt wird.Wer hat Anspruch?
Alle ALG-II-Empfänger und Personen, die mit einem ALG-II-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Bis wann kann ich die FFP2-Schutzmasken beziehen?
Sie können die FFP2-Masken nur bis zum 6. März 2021 in einer Apotheke abholen.
Wieso erhält mein Kind ein Anschreiben?
Das Bundesgesundheitsministerium hat uns verpflichtet, neben den ALG-II-Empfängern auch alle Personen anzuschreiben, die mit einem ALG-II-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Eine Altersuntergrenze hat das Ministerium hierbei trotz Hinweise der Krankenkassen nicht festgelegt.
In meinem Brief war neben dem Anschreiben kein Coupon enthalten. Ist das korrekt?
Wenn Sie Empfänger von ALG-II sind, benötigen Sie keinen Coupon. Das Anschreiben genügt als Nachweis bei den Apotheken.
COVID-19-IMPFUNG.
Seit dem 27. Dezember 2020 werden in Deutschland die Impfungen durchgeführt. Zunächst werden Pflegeeinrichtungen von sogenannten "mobilen Impfteams" besucht, bevor das Impfen auch in den Impfzentren mit vorheriger Terminvereinbarung beginnt.
Informationen zum Ablauf der Impfungen, der Terminvergabe, zu benötigten Dokumenten oder zur Reihenfolge der zu impfenden Personen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Bundesländer. Klicken Sie auf einen der untenstehenden Links.
KINDERKRANKENGELD.
Der Bundesrat hat zugestimmt, den Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 zu erhöhen. Das Gesetz ist bereits rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft getreten.
Pro Elternteil werden zehn zusätzliche Tage (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Sie haben damit pro Kind 20 Arbeitstage (Alleinerziehende 40 Arbeitstage) Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei mehreren Kindern haben Sie maximal Anspruch auf 45 Tage (Alleinerziehende 90 Tage). So sollen Sie entlastet werden, wenn es
Corona-bedingt zu Einschränkungen bei der Kinderbetreuung kommt.
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Wann habe ich Anspruch?
Wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei der BMW BKK versichert sind und Ihr Kind gesetzlich versichert ist und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Privatversicherte haben keinen entsprechenden Anspruch.
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Habe ich auch Anspruch bei ganz oder teilweise pandemiebedingten Schul-/ Kitaschließungen, wenn mein Kind gesund ist?
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld soll nicht wie üblich nur dann bestehen, wenn ein Kind krank ist und betreut werden muss. Vielmehr kann der Anspruch auch dann geltend gemacht werden, wenn eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich ist, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat.
Das heißt: Eine Einrichtung zur Kinderbetreuung oder eine Schule ist pandemiebedingt behördlich geschlossen, der Zugang zur Einrichtung oder Zeiten sind eingeschränkt oder die Präsenzpflicht im Unterricht wurde ausgesetzt (z.B. bei Homeschooling, Distanzlernen). Kinderkrankengeld kann auch beantragt werden, wenn das Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht.
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Können die zusätzlichen Kinderkrankentage auch für verlängerte Schulferien beantragt werden?
Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht unter anderem auch, wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schulferien angeordnet oder verlängert werden. In der regulären Ferienzeit gilt der Anspruch nicht.
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Habe ich Anspruch, wenn die Einrichtung zur Betreuung meiner Kinder eine Notbetreuung anbietet, ich das aber nicht möchte?
Ja, sofern ihr Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht. Aktuell wurde auch hier der Zugang zur Einrichtung pandemiebedingt eingeschränkt.
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Habe ich Anspruch wenn ich im grundsätzlich im Homeoffice arbeiten könnte?
Auch Eltern, die grundsätzlich im Homeoffice arbeiten können, haben einen Anspruch auf das Kinderkrankengeld.
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Darf ich den kompletten Anspruch für Schul-/ Kitaschließungen verwenden?
Ja. Die 20 bzw. 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen bzw. die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.
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Muss die Schule bzw. Kita komplett geschlossen sein?
Nein, auch wenn die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben, der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde oder nur die Klasse oder Gruppe nicht in die Schule bzw. Kita gehen kann, haben Sie Anspruch.
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Wie muss ich den Anspruch der BMW BKK nachweisen?
Mein Kind muss aufgrund einer pandemiebedingten Betreuung zu Hause betreut werden:
Die Schließung der Betreuungseinrichtung, das Betretungsverbot, die Verlängerung der Schul- oder Betriebsferien, die Aussetzung der Präsenzpflicht oder die Einschränkung des Zugangs zum Betreuungsangebot ist den Krankenkassen nachzuweisen. Wir benötigen eine Bestätigung über das Vorliegen einer der o.g. Gründe nur, wenn keine behördliche Anordnung erfolgt ist. Zur Beantragung reichen Sie den hierfür erforderlichen Antrag bei uns ein.
Dieser steht Ihnen hier zur Verfügung.
Mein Kind ist krank:
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Muss ich Kontakt mit meinem Arbeitgeber aufnehmen?
Ja. Tage an denen Sie Ihren Anspruch geltend machen wollen, müssen mit Ihrem Arbeitgeber im Vorhinein abgestimmt werden (wie bislang auch).
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Wo beantrage ich das Kinderkrankengeld?
Sie beantragen das Kinderkrankengeld direkt bei uns. Bitte reichen Sie hierzu den erforderlichen Antrag bei uns ein. Die Auszahlung des Kinderkrankengeldes erfolgt über die BMW BKK, nachdem uns eine entsprechende Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt. Die Übermittlung der Verdienstbescheinigung wird in der Regel automatisch erfolgen. Bitte denken Sie an die Vereinbarung Ihrer Abwesenheit mit Ihrem Arbeitgeber.
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Gibt es weitere Leistungen für mein Kind, welche ich beantragen kann, im Falle einer pandemiebedingten Betreuung?
Im Falle einer pandemiebedingten Betreuung ihres Kindes ist es Ihnen freigestellt, Kinderkrankengeld oder die Leistung nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (bis zu zehn Wochen pro Elternteil, bis zu 20 Wochen bei Alleinerziehenden) in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz ruht, solange der Anspruch auf Kinderkrankengeld von einem Elternteil geltend gemacht wird.
Hinweis: Ob die Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch erfüllt sind, hat nicht die Krankenkasse zu prüfen. In Zweifelsfällen sollte der Arbeitgeber hierzu eine Klärung mit der Entschädigungsbehörde veranlassen. Auch das Verfahren zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gegenüber der Entschädigungsbehörde liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs der Krankenkassen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner der BMW BKK zur Verfügung.