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FAMILIEN.
Bei der BMW BKK sind Ihre Familienangehörigen nicht nur kostenlos mitversichert – Sie und Ihre Familie erhalten auch die beste Vorsorge.

FAMILIENPLANUNG.
Die BMW BKK übernimmt die Kosten für ärztliche Beratungen bei Fragen zur Familienplanung. Dazu gehören die erforderlichen Untersuchungen und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Die Kosten für empfängnisverhütende Präparate übernehmen wir bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres. Diese Leistungen werden direkt über die BMW BKK Gesundheitskarte abgerechnet.
Künstliche Befruchtung – BKK Kinderwunsch.
Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für viele Betroffene eine große Belastung. Mit Hilfe der modernen Medizin kann ein Kinderwunsch erfüllt werden, auch wenn Sie nicht auf natürlichem Weg schwanger werden. Die BMW BKK unterstützt Sie dabei.
- Alle über den Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. V. organisierten IVF-Zentren in Deutschland finden Sie hier.
- Weitere Informationen zum Programm BKK Kinderwunsch sowie die in Bayern am Programm teilnehmenden IVF-Zentren finden Sie hier.
- Das Informationsportal zum unerfüllten Kinderwunsch des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier.
Schwangerschaft.
Leistungen der BMW BKK für werdende Mütter finden Sie im folgenden Link.
Weitere Informationen.
"AMMELY" – HEBAMMENBERATUNG PER VIDEO.
Die digitale Hebammenberatung "Ammely" ergänzt das Angebot für Familien. Zusammen mit "Keleya", "Baby Smile" und "BKK Starke Kids" sind Eltern und Kinder von der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit rundum versorgt.
FAMILIENVERSICHERUNG.
Als Kunde der BMW BKK können Sie Ihren Ehegatten (bzw. Lebenspartner nach dem LPartG) und Ihre Kinder kostenlos bei uns versichern, wenn diese
- in Deutschland wohnen,
- keinen eigenen Versicherungsschutz haben und
- das eigene Einkommen unter 455 Euro liegt.
Bei geringfügiger Beschäftigung beträgt die Einkommensgrenze 450 Euro.
Bei Kindern ist das Alter entscheidend – sie sind kostenfrei mitversichert
- bis zum 18. Lebensjahr.
- bis zum 23. Lebensjahr, falls sie nicht erwerbstätig sind.
- bis zum 25. Lebensjahr, falls sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales bzw. freiwilliges ökologisches Jahr ableisten.
- über das 25. Lebensjahr hinaus um den Zeitraum, um den die Schul- oder Berufsausbildung durch Wehr- oder Zivildienst unterbrochen bzw. verzögert wurde.
Über Sonderregelungen bei behinderten Kindern oder bei Stief- und Pflegekindern informieren wir Sie gerne persönlich.
MÖCHTEN SIE IHRE FAMILIE BEITRAGSFREI MITVERSICHERN?
DER FAMILIENFRAGEBOGEN: LÄSTIG, ABER WICHTIG.
Die BMW BKK ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich zu prüfen, ob sich an der familiären Situation ihrer Mitglieder etwas geändert hat, das den Versicherungsstatus der Angehörigen beeinflusst. Nur wenn die Nachweise vollständig vorliegen, erhalten wir als Krankenkasse entsprechende Geldbeträge aus dem Gesundheitsfond.
Wir bitten daher alle Mitglieder, die den Fragebogen postalisch zugesendet bekommen haben, um Unterstützung.
Um den Aufwand für unsere Versicherten möglichst gering zu halten, wird der Fragebogen bereits mit den Angaben zu den Familienangehörigen versehen, für die nach den gesetzlichen Vorschriften eine Prüfung vorzunehmen ist und die bei unseren Mitgliedern mitversichert sind oder waren.